Daniel Treskow
Kanzleischließung auf Grund von Corona
Für den Fall, dass Sie z.B. durch Krankheit oder auf Grund von Quarantäne-Maßnahmen in ihrem Unternehmen ausfallen, sollte Sie dafür Sorge tragen, dass die wichtigsten Kosten gedeckt sind. Miete, Finanzierungskosten, Steuern, Versicherungsbeiträge etc. laufen weiter, auch wenn Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können.
Der Corona-Virus hat uns allen ins Gedächtnis gerufen, dass die Umstände auf Grund deren man seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann nicht unbedingt von einem selbst ausgehen müssen. Sicherlich – Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen etc. sind auch alles sehr wichtige Versicherungen – was aber, wenn Sie persönlich unter Quarantäne stehen? Quarantäne im Sinne der Versicherungsbedingungen ist die behördlich angeordnete räumliche Isolierung ansteckungsverdächtiger Personen zum Schutz gegen Ausbreitung oder Verschleppung von Seuchen oder Krankheiten.
Entscheidet also die Behörde, dass Sie jetzt unter Quarantäne gestellt werden, so laufen die Kosten Ihrer Kanzlei weiter, Sie haben aber keine Möglichkeit den Kanzleibetrieb ordnungsgemäß aufrecht zu erhalten.
Eine Kanzleiausfallversicherung hilft hier weiter. Sie zahlt den „Unterbrechungsschaden“ – also den Schaden, der dadurch entsteht, dass Sie an einer nachzuweisenden Zahl von Werktagen aufgrund eines Schadensereignisses (Krankheit, Unfall oder Quarantäne) nicht mehr in der Kanzlei tätig sein können.
Geleistet wird entsprechend der vereinbarten Versicherungssummen. Diese richten sich in der Regel nach den fixen Kosten der Kanzlei. Darüber hinaus kann der entgangene Gewinn bis zu einer Grenze von 50% der fortlaufenden Kosten (max. 60.000 EUR) versichert werden.
Arbeiten Sie in einer Sozietät gilt noch zu beachten, dass nur die der versicherten Person zuzuordnenden Umsätze/Kosten versichert werden können.
Aktuell ist darauf hinzuweisen, dass die Versicherer abweichend zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Wartezeit von 6 Monaten ansetzen. Der Versicherungsschutz wird also erst 6 Monate nach Abschluss greifen.
Sollte der Versicherungsschutz für Sie von Interesse sein, kontaktieren Sie uns – wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot.
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