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Cyberattacke im Flughafen WLAN
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Daniel Treskow
Arbeiten auf Reisen ist eine praktische Sache, ... aber...
Die Cyberattacke kam völlig unerwartet. Der geschäftsführende Partner einer größeren Kanzlei ist viel im Flugzeug und mit der Bahn unterwegs. Da auch Reisezeit wunderbar als Arbeitszeit genutzt werden kann, nimmt er Handy und Tablet mit um vor allem in den Wartezeiten die wichtigsten Anliegen der Mandanten seiner Kanzlei zu bearbeiten.
Selbstverständlich ist seine Kanzlei digital aufgestellt – bedeutet man kann natürlich auch von außerhalb über das Internet auf die Infrastruktur der Kanzlei zugreifen.
Auf dem Weg nach Dubai zu einer geschäftlichen Besprechung loggte er sich in das WLAN eines Flughafens ein, da die mobile Datenverbindung nicht sonderlich stark war. Das WLAN hatte einen Namen, der darauf hinwies, dass es ein öffentliches WLAN des Flughafens war.
Tatsächlich war es aber ein WLAN, welches Hacker aufgebaut hatten um genau diese Handlungsweise von Geschäftsreisenden zu erreichen. Mit einloggen in das WLAN bekamen die Hacker Zugriff auf das Handy und sämtliche Daten. Der Zugriff umfasste dabei sowohl den Abgriff der Informationen, als auch die komplette Steuerung des Handys. Sämtliche auf dem Handy gespeicherten Mandantendaten konnten abgezogen und mitgelesen werden.
Die Kosten waren dann doch höher als Gedacht
Der Gesamtschaden für diese Geschäftsreise belief sich auf ca. 119.000 EUR. IT-Forensiker berechneten für die Ermittlung des Schadenverlaufs Honorare in Höhe von 5.000 EUR.
Da zahlreiche Mandantendaten betroffen waren, musste eine PR-Agentur eingeschaltet werden um den Reputationsschaden zu mildern, bzw. in Grenzen zu halten. Die Kosten hierfür betrugen 17.000 EUR
Die Haftpflichtansprüche der Geschädigten welche Schadensersatz geltend machten, beliefen sich auf 97.000 EUR.
Die gute Idee, auch die Reisezeit als Arbeitszeit zu nutzen, hatte letztlich leider einen sehr bitteren Beigeschmack.
Glücklicherweise war die Kanzlei mit einer Cyberversicherung abgesichert, welche nicht nur sofort professionelle Unterstützung bereitstellte, sondern auch sämtliche angefallenen Kosten übernahm. Von den Forensikern, über die PR-Agenturen bis hin zum Schadensersatz.
Offene WLANs sind grundsätzliche eine große Gefahrenquelle
Der Fall zeigt, dass das Einloggen in offene WLANs grundsätzlich eine große Gefahrenquelle ist. Umso mehr, wenn man dies mit einem dienstlichen Mobilgerät macht. Der Umfang des Zugriffs ist schlichtweg nicht zu kontrollieren, denn – wie das Beispiel auch gut zeigt – nur weil das WLAN einen Namen hat, welchen man erwartet, muss es ja nicht das richtige sein.
Wie wären Sie bei einem solchen Angriff geschützt? Wie weit käme ein Hacker in Ihr System? Könnte er sogar auf Daten des Servers zugreifen? Was mache Sie um sich gegen solche Cyberattacken zu schützen?
Unschwer vorstellbar ist, dass eine solche Cyberattacke auch zu wesentlich höheren Schadensummen führen kann. Ein Blick über öffentliche Plätze reicht aus um zu sehen wie zahlreich sich Menschen auch mit Laptops in öffentliche WLAN-Netzwerke einloggen. Wann haben Sie sowas zum letzten Mal gemacht?
Eine Cyberversicherung verhindert an dieser Stelle den Schaden nicht, aber sie stellt Sie zumindest von den Kosten frei, die anfallen, wenn Hacker Ihr System übernommen haben. Darüber hinaus stellt der Versicherer Ihnen professionelle Unterstützung an die Seite um zu klären was passiert ist und wie man mit dem Angriff am besten umgeht.
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