Cyberversicherung

Sorgen Sie vor. Bevor es zu spät ist.

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Fragen zur Deutschen Juristen Police beantworten wir gerne und vor allem ausführlich.

Cyberversicherung für Anwaltskanzleien.

Cyberrisiken: Das wohl am schwersten greifbare Risiko der heutigen Zeit. In der Tagespresse häufen sich Meldungen von großen und mittelständischen Unternehmen / Einrichtungen, die sogenannte „Opfer von Cyberkriminellen“ wurden. Angriffe erfolgen dabei nahezu immer über das Internet. Der „Hacker“ wird dabei immer als der große Unbekannte dargestellt, der ein Unternehmen mal mehr oder weniger gezielt attackiert.

Hacker Angriff? – Das passiert nur den großen Unternehmen!
Trojaner – Doch nicht bei uns! Wir sichern unsere Daten regelmäßig.
Keinen Zugriff mehr auf die Daten – Und nun?

Hat der Hacker sich erstmal den Zutritt zu Ihren Daten verschafft, bedeutet dies erstmal einen deutlichen Eingriff in Ihren Geschäftsablauf. Nicht selten steht sogar die gesamte Existenz der Kanzlei auf dem Spiel.

Der Hacker und die durch ihn verursachten Cyberattacken sind aber nur ein Ausschnitts Risiko im Bereich der Cyber-Risiken. Auch versehentliche Fehlbedienungen, oder absichtliche Schädigungen durch Mitarbeiter und die daraus resultierenden Schäden können im Rahmen der Cyberversicherung
abgesichert werden.

Sind die Mandantendaten sicher?

Wie sicher sind Ihre Mandantendaten wirklich? Die Vergangenheit hat gezeigt, einen 100% Schutz gibt es nicht. Sie müssen sich daher die Frage stellen: Was passiert, wenn ich auf meine Daten nicht mehr zugreifen kann.

Jeder Rechtsanwalt, sowie jede Kanzlei arbeitet mit hochsensiblen Mandaten-Daten. Somit zählen Sie zu den potenziellen Angriffszielen. Unterschätzen Sie nicht die Risiken, die Sie durch den Verlust der Daten, eine Verschlüsselung ihrer Daten oder durch einen Hackerangriff ausgesetzt sind.

Gerade, weil es keinen 100 % Schutz gibt, ist Vorsorge besonders wichtig. Nehmen Sie den Schutz Ihrer Daten ernst. Neben den regelmäßigen Mitarbeiter-Schulungen ist es sinnvoll ihr Verhalten regelmäßig zu überprüfen, etwa mit fingierten Phishing Angriffen. Denn, mit einem besseren Sicherheitsbewusstsein hätte Ihre Angestellte vielleicht nicht auf das infizierte Dokument geklickt.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass man Sie erpresst, Mandanten-Daten zu veröffentlichen. Keinen Zugang mehr zu den Daten Ihrer Mandanten zu haben, reicht bereits, um die Abläufe Ihrer Kanzlei empfindlich und nachhaltig zu stören.

Keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten – Was nun?
Die Mandaten-Daten sind weg – wie geht es nun weiter?
Kennen Sie alle Fristen, die Sie in den nächsten Tagen einhalten müssen?

Gerade Sie als Anwalt und Kanzlei sind auf die 100%ige Funktion Ihres IT-Systems angewiesen.

Details zur Cyber-Versicherung

Ja! Das gut gesicherte IT-System ist sehr empfehlenswert und sogar grundsätzlich Voraussetzung für den Abschluss einer Cyber-Versicherung. Allerdings gibt es bei IT-Systemen schlicht keinen 100%igen Schutz. Die Cyber-Versicherung bietet hier die letzte Instanz, um wirklichen Schutz zu erlangen.  

Das Risiko ist dabei auch einfach erklärt. Kein noch so sicheres IT-System kann gegen den mutwilligen Missbrauch oder den fahrlässigen Fehlgebrauch eines berechtigten Nutzers geschützt werden. Das höchste Risiko, neben der Hacker-Attacke ist schlichtweg der eigene Mitarbeiter. Dieser kann natürlich mit Schädigungsabsicht handeln, es kann aber auch einfach ein Versehen sein.  

Daher ist das gut gesicherte und mit Firewall und professionellem Virenscanner geschützte IT-System zwingende Voraussetzung in jedem Datenverarbeitenden Unternehmen, es ersetzt aber nicht den Schutz einer Cyber-Versicherung. Ebenso, wie die Löschanlage im Haus auch nicht die Feuerversicherung ersetzt. 

Die Leistung der Cyber-Versicherung kann in zwei Bereiche eingeteilt werden: 

1. Eigenschäden 

Die Cyber-Versicherung zahlt – soweit vom Umfang versichert – die eigenen Schäden an der eigenen IT-Anlage, sowie im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen auch die Kosten für die Betriebsunterbrechung auf Grund des Cybervorfalls.  

Konkret bedeutet das, dass Sie als geschädigter Versicherungsnehmer neue Computer bekommen und Ihnen alles ersetzt wird, was an Kosten weiter lief, obwohl Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen konnten auf Grund des Vorfalls. Auch der rein rechnerisch entgangene Gewinn. 

2. Haftpflichtschäden 

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Cyber-Versicherung ist die Leistung für Fremdschäden. Sollte also durch ein fehlerhaftes Handeln Ihrerseits oder durch ein fehlerhaftes Handeln eines Ihrer Mitarbeiter ein Dritter einen Schaden davontragen, so ist auch dieser über die Cyber-Versicherung gedeckt – solange der Ursprung ein Cyber-Schaden ist. 

Nein! Angemessene IT-Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Cyber-Versicherung. Jeder Versicherer definiert in seinem Bedingungswerk eine Reihe von Obliegenheiten, die es zu erfüllen gilt, damit im Schadenfall auch ein Anspruch auf Leistung besteht (§ 28 VVG). Hier besteht auch schon ein wesentlicher Unterschied zwischen den Anbietern im Bereich der Cyber-Versicherung. Manche Versicherer haben die Obliegenheiten dahingehend beschränkt, dass „nur“ eine Firewall und ein professioneller Virenscanner vorhanden sein müssen, andere gehen in den Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen erheblich weiter. 

Letztlich bietet die Cyber-Versicherung ein letztes Auffangnetz, dass greift, wenn trotz aller ergriffenen Sicherungsmaßnahmen am Ende doch der Cyber-Schaden eintritt.  

Die versicherten Risiken richten sich nach dem gewünschten Vertragsumfang und nach der Art der Cyber-Versicherung. Wird der Versicherungsvertrag als Annex zu einer anderen Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann es unter Umständen sein, dass nur die eigenen Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind, nicht aber die Schäden von Dritten (Haftpflichtkomponente). Der Versicherer würde in diesem Fall demnach zwar z.B. den eigenen Datenverlust ersetzen, aber nicht den Systemstillstand bei Ihrem Geschäftspartner. 

Die Höher der Leistung richtet sich nach der maximalen Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt. Unter einem vorher festgelegten Betrag leistet die Versicherung folglich nicht. Welche Arten von Schäden versichert sind und welches die Leistungsauslöser für einen Schadenfall sind, ist wiederum von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und bedarf einer genauen Analyse Ihrer Kanzlei, damit man festlegen kann, welche Versicherung zu Ihnen passt. 

Neben dem Ersatz von entstandenen Kosten, werden – soweit gewünscht – auch die Betriebsunterbrechungsschäden übernommen inklusive des entgangenen Gewinns. 

Die Cyber-Versicherung schützt Sie als Anwalt und Ihre Kanzlei gegen die Folgen von  

  • Datenverlust,  
  • Datenschutzverletzung,  
  • Hackerangriffe,  
  • Erpressung,  
  • Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“,  
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen und  
  • Betriebsunterbrechung.  

Das Leistungsspektrum der Cyberversicherung unterscheidet sich dabei aber wesentlich  

Die Cyberversicherung versichert nur Schäden, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geschehen. Alle anderen Arten von Schäden müssen über andere Versicherungen abgesichert werden. 

Die meisten Unternehmen, insbesondere Anwaltskanzleien sind maßgeblich auf die elektronische Verarbeitung von Daten angewiesen. Die Beschädigung oder der Verlust der Daten hat schwerwiegende Folgen für den Betriebsablauf. Kosten aber z.B. laufen weiter, egal ob Ihre Kanzlei Gewinn erwirtschaftet oder nicht.  

Welche die richtige Cyber-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in einem gemeinsamen Gespräch erläutert werden müssen. Die Versicherer unterscheiden sich bereits im Begriff des Cyber-Schadens, so dass auch hier geprüft werden muss, welcher Anbieter den für Ihre Kanzlei passenden Schutz anbieten kann. Darüber hinaus spielen vorhandene IT-Sicherheitstechnik und Konfiguration eine Rolle. Letztlich sind auch der Umsatz der Kanzlei und die gewünschte Versicherungssumme Kriterien, nach denen man einen passenden Vertrag auswählen muss.  

Die Prämie der Cyber-Versicherung bemisst sich nach dem Umsatz und der gewünschten Versicherungssumme unter Berücksichtigung vereinbarter Selbstbehalte. Darüber hinaus spielt selbstverständlich der gewünschte Deckungsumfang eine Rolle. Ein Versicherungsschutz ist dabei bereits ab unter 400 EUR p.a. zu bekommen. 

Beiträge zum Thema Cyberversicherung

Cyberversicherung

Cyberattacke im Flughafen WLAN

Der geschäftsführende Partner einer größeren Kanzlei ist viel im Flugzeug und mit der Bahn unterwegs. Da auch Reisezeit wunderbar als Arbeitszeit genutzt werden kann, nimmt er Handy und Tablet mit um vor allem in den Wartezeiten die wichtigsten Anliegen der Mandanten seiner Kanzlei zu bearbeiten.

Selbstverständlich ist seine Kanzlei digital aufgestellt – bedeutet man kann natürlich auch von außerhalb über das Internet auf die Infrastruktur der Kanzlei zugreifen.

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Die “billige” Tastatur

Der Mandant – ein Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens – bestellte eine Tastatur für seinen neuen Mitarbeiter. Er entschied sich für eine Funktastatur mit dazugehöriger Maus. Auf einem bekannten Online-Marktplatz suchte er sich das passende Produkt aus und hatte das Gefühl mit dem Kauf ein Schnäppchen gemacht zu haben. Dass er die Marke von Tastatur und Maus nicht kannte, war für ihn erstmal nichts ungewöhnliches, IT war schließlich auch nicht sein Fachgebiet.

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