Berufshaftpflicht-Versicherung
Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Mit der Deutschen Juristenpolice ab 71,34€ jährlich.
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Manuel Franz

Daniel Treskow
Fragen zur Deutschen Juristen Police beantworten wir gerne und vor allem ausführlich.
Berufshaftpflichtversicherung als Rechtsanwalt - ab 71,34 € jährlich.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist Pflichtvoraussetzung für Ihre Zulassung als Anwalt in Deutschland. Gemäß § 51 BRAO erhält kein Anwalt eine Zulassung, wenn er nicht den entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme davor, dass Sie mit Ihrem privaten Vermögen in Anspruch genommen werden.
Als Rechtsanwalt übernehmen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung. Verständlicherweise kann Ihnen dabei auch ein Fehler unterlaufen:
· Sie versäumen eine Frist,
· Sie geben eine unzureichende Rechtsauskunft,
· Sie schlagen den falschen Rechtsweg ein oder
· Ihnen unterläuft ein Fehler in der Beratung oder in der Verteidigung.
Alle diese Fehler können dazu führen, dass Ihr Mandant einen Vermögensschaden erleidet und/oder der Prozess verloren geht. Desweiten können hohe Schadensersatzforderungen gegen Sie erhoben werden, wenn einer gegenüberstehenden Partei ein hoher Vermögensverlust zugefügt wurde.
Und selbst, wenn Sie keinen Fehler gemacht haben, kann es sein das Ihr Mandant Sie in Anspruch nehmen möchte – hier hilft die passive Rechtsschutzfunktion und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Details zur Berufshaftpflichtversicherung
- Ihre Haupttätigkeit als Rechtsanwalt
Darüber hinaus sind die Tätigkeiten an sich (und nicht nur im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit) versichert:
- als Testamentsvollstrecker
- als Datenschutzbeauftragter
- als Gutachter
- als Mediator / Schiedsrichter
- als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand
- als vorläufiger Insolvenzverwalter
- als Hausverwalter
- sehr kostengünstige Prämie (bereits ab 71,34 EUR brutto für eine Titulardeckung)
- hervorragender Berufshaftpflichtversicherungsschutz bei namenhaften Versicherern
- umfassende Beratung in Bezug auf die Absicherung Ihrer Anwaltstätigkeit und Ihrer Kanzlei
- kostenloser beck-online Zugang auch für Inhaber von Titulardeckungen
- schneller und unkomplizierter Service
Wir beraten Sie umfänglich und ausführlich und zeigen Ihnen die zu Ihnen passenden Leistungsmerkmale und Bausteine auf:
- Ihre persönliche Einstufung
- Welche Deckungserweiterungen benötigen Sie?
- Welche Zusatzklauseln sind für Sie relevant?
- Welche Rabattmöglichkeiten können Sie in Anspruch nehmen?
- Was sind die gesetzlich mindestens vorgeschriebenen Deckungssummen und welche Deckungssummen werden benötigt?
- Brauchen Sie eine Excedenten-Deckungssumme? Oder wie kann der benötigte Versicherungsschutz am günstigsten abgebildet werden?
Titulardeckung - der Versicherungsschutz für Ihre Zulassung als Rechtanwalt
Die Berufshaftpflichtversicherung für die Zulassung als Rechtsanwalt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR bezeichnet man auch als “Titulardeckung“. Bei der Titulardeckung sind nur sehr geringe Umsätze versichert, der Versicherungsschutz ist nicht dazu gedacht eine echte Tätigkeit als Anwalt zu versichern, sondern dienst lediglich der Zulassung. Von besonderem Interesse sind hier günstige Prämien. Im Rahmen der Deutschen Juristenpolice können wir diesen Schutz ab 71,34 EUR pro Jahr anbieten.
Alternativ gäbe es die Möglichkeit, rund 140 EUR pro Jahr zu zahlen und einen beck-online Zugang dazu zu bekommen.
BRAO-Reform 2022 / Inkrafttreten 01.08.2022
Zum 01.08.2022 tritt die Reform der BRAO in Kraft. Neben zahlreichen Änderungen hinsichtlich der Frage der beruflichen Zusammenarbeit ändern sich vor allem auch die regeln für die Berufshaftpflichtversicherung.
Kanzleigröße | Versicherungssumme pro Fall | Mindestsumme pro Jahr | |
Einzelkanzlei | 250.000 EUR | 1.000.000 EUR | |
GbR / PartG | 500.000 EUR | 2.000.000 EUR | |
PartGmbB | bis 10 Berufsträger ab 11 Berufsträgern | 1.000.000 EUR 2.500.000 EUR | 4.000.000 EUR 10.000.000 EUR |
GmbH & Co. KG | bis 10 Berufsträger ab 11 Berufsträgern | 1.000.000 EUR 2.500.000 EUR | 4.000.000 EUR 10.000.000 EUR |
GmbH / AG | bis 10 Berufsträger ab 11 Berufsträgern | 1.000.000 EUR 2.500.000 EUR | 4.000.000 EUR 10.000.000 EUR |
Absicherung. Maßgeschneidert.
Jede Kanzlei, jede Sozietät, jede Gesellschaft ist anders strukturiert. Immer wieder kommt es im Rahmen von Fusionen auch zu Umgestaltungen von Gesellschaftsstrukturen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung muss hier immer angepasst werden, denn Sie sind dafür verantwortlich, den passenden Versicherungsschutz zu besitzen.
Sie wollen eine PartGmbB gründen? Sie wollen sich mit anderen Anwälten zusammenschließen? Sie wollen aus einer größeren Kanzlei ausscheiden? Sie brauchen für ein Mandat eine besonders hohe Versicherungssumme?
Mit der Deutschen Juristen Police erhalten Sie den Versicherungsschutz, der Ihren persönlichen und beruflichen Bedürfnissen angepasst ist.
PS: Auch wenn Ihre Mandanten Sie ungerechtfertigt in Anspruch nehmen wollen, bietet die Berufshaftpflichtversicherung Ihnen Schutz. Die Abwehrfunktion einer Haftpflichtversicherung ist wesentlicher Bestandteil und gleichzeitig wichtiger Schutz, wenn Sie keinen Fehler gemacht haben!
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die Schäden, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen
können. Dies kann z.B. das verpassen einer Frist oder das versehentliche Falschberaten sein. Die
denkbaren Szenarien sind sehr vielfältig. Eine Beschränkung auf bestimmte Schäden gibt es in der
Berufshaftpflichtversicherung nicht. Wichtig zu wissen ist lediglich, dass selbstverständlich vorsätzlich
herbeigeführte Schäden nicht versichert sind (Ausnahmen siehe hier) und es sehr wesentliche
Einschränkungen im Bereich der wissentlichen Pflichtverletzung gibt (siehe hier)
Auch berufsfremde Tätigkeiten können – solange Sie mit der anwaltlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen – im Rahmen der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung versichert sein. Zu nennen wären hier zum Beispiel Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Mediator, rechtswissenschaftlicher Gutachter, (vorläufiger) Insolvenzverwalter,
Gesamtvollstreckungsverwalter und noch vieles mehr. Schon in diesem Bereich der berufsfremden Tätigkeiten sieht man einen Leistungsunterschied zwischen verschiedenen Berufshaftpflichtversicherung, da verschiedene Bedingungswerke einerseits die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der genannten Tätigkeiten versichern, andere Bedingungswerke versichern die berufsfremden Tätigkeiten an sich.
Die Frage welche Fehler als Rechtsanwalt passieren können ist so einfach gar nicht zu beantworten,
der Beruf des Rechtsanwalts ist derart komplex, dass eine Vielzahl von Fallgestaltungen möglich sind.
Angefangen bei Fristversäumnissen bis hin zu unbeabsichtigten Fehlberatungen ist alles denkbar, was
dazu führen kann als Fehler ausgelegt zu werden.
Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte schützt Sie als Anwalt vor Forderungen, die ihr Mandant
gegen sie stellt. Einerseits bietet sie eine sogenannte passive Rechtsschutzfunktion, das bedeutet
dass ungerechtfertigte Ansprüche bereits durch die Haftpflichtversicherung abgewehrt werden. Auf
der anderen Seite ersetzt die tatsächlich aufgetretene Schäden, für welche sie in Haftung genommen
wurden.
Beim Vergleich verschiedener Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie darauf achten, dass das
jeweilige Bedingungswerk tatsächlich auch zu der von Ihnen gewählten Form der rechtsanwaltlichen
Berufsausübung passt. Hier gibt es unterschiedliche Konstellationen, welche unterschiedlichen
Versicherungsschutz notwendig machen. Eine PartGmbBB unterliegt zum Beispiel anderen
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, als die Zusammenarbeit im Rahmen einer Sozietät oder
die Berufsausübung als Einzelanwalt.
Dazu kommt, dass die Prämienkalkulation der unterschiedlichen Versicherer verschiedene Parameter
berücksichtigt, sodass zum Beispiel je nach Umsatz oder Anzahl der zu versichernden Rechtsanwälte
äußerst unterschiedliche Prämien ermittelt werden können.
Auch wenn Sie die konkrete Berufshaftpflichtversicherung nicht auf ihrer Website nennen müssen, so
hat ihr Mandant dennoch einen Anspruch darauf zu erfahren wo sie mit ihrer Haftpflicht
Versicherung versichert sind. Mindestens mal die Anwaltskammer wird im Zweifel ihre Mandanten
darüber Auskunft geben.
Versichert im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung sind sogenannte echte Vermögensschäden.
Echte Vermögensschäden sind Schäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen.
Die Frage der richtigen Deckungssumme kann nicht an dieser Stelle beantwortet werden, diese ist
viel zu individuell und immer eine Frage der zu beratenden Mandate. Sehr wichtig ist zu beachten,
dass es für unterschiedliche Formen der Berufsausübung gewisse Mindestdeckungssummen gibt, zu
denen der Gesetzgeber sie als Anwalt verpflichtet. Diese Mindestdeckungssummen können nicht
unterschritten werden.
Sollten Sie für einzelne Mandate größere Deckungssummen brauchen, als ihre
Haftpflichtversicherung dies vorsieht, können Sie eine sogenannte Excedenten-Deckung vereinbaren
(näheres Siehe hier).
Zur Berechnung des Beitrages in der Berufshaftpflichtversicherung gibt es normalerweise drei
wesentliche Parameter, zum einen spielt der Umsatz eine Rolle, den sie im Rahmen der anwaltlichen
Tätigkeit erwirtschaften. Als zweites Spiel die Anzahl der zu versichernden Anwälte eine Rolle, und
das dritte ist die Frage des Selbstbehaltes, welcher in unterschiedlichen Stufen gewählt werden kann.
Darüber hinaus spielen natürlich auch Faktoren wie Laufzeit und Vorschäden eine Rolle um den
konkreten Beitrag für ihre Kanzlei zu ermitteln.
Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte arbeiten in Abgrenzung zu anderen
Haftpflichtversicherungen nach dem sogenannten Verstoßprinzip. Für die Prüfung ob ein
Versicherungsfall von einer Versicherung getragen wird kommt es also immer darauf an, welcher
Vertrag zum Zeitpunkt des Verstoßes – und nicht zum Zeitpunkt der Geltendmachung – bestanden
hat. Dies macht den Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung im Allgemeinen sehr
unproblematisch, darüber hinaus hat auch die jeweilige Anwaltskammer ein sehr genaues Auge
darauf, dass durchgehender Versicherungsschutz besteht.
Sollte es tatsächlich aufgrund irgendwelcher Fehler dazu kommen, dass kein Versicherungsschutz
besteht, so ist es möglich eine sogenannte Rückwärtsversicherung mit dem neuen Versicherer zu
vereinbaren.
Der Versicherungsbeitrag für die Berufshaftpflichtversicherung kann insbesondere durch die Anwahl
höherer Selbstbeteiligung reduziert werden, darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit auch
die gewünschte Deckungssumme herabzusetzen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung sind zwei völlig
unterschiedliche Arten von Versicherungen. Die Betriebshaftpflicht sichert Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ab, wobei mit Vermögensschäden die unechten Vermögensschäden genannt
sind, also solche die auf einem Personen -oder Sachschaden beruhen. Die
Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung sichert die sogenannten echten Vermögensschäden ab,
also solche die zum Beispiel durch eine Fehlberatung entstanden sind.
Angestellte Rechtsanwälte benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, weil es im Rahmen
der Prozesskostenhilfe oder der Bestellung eines Pflichtverteidigers möglich ist, dass auch angestellte
Anwälte beigeordnet werden. Hier würde im Falle der Beiordnung nicht die Kanzlei an sich
Vertragspartner werden, sondern der einzelne Anwalt. Für die Rechtsprechung reicht die rein
theoretische Möglichkeit aus, um eine zusätzlich Versicherungspflicht auch für angestellte Anwälte
zu begründen.
Darüber hinaus bestünde selbstverständlich für Freundschaftsdienstleistungen kein
Versicherungsschutz über die Kanzlei, sodass schon hier der eigene Versicherungsschutz sehr nützlich
ist.
Eine Rückwärtsversicherung in der Berufshaftpflicht Versicherung ist möglich. Sollte es aufgrund
unglücklicher Umstände zu einer Versicherungslücke im Rahmen der Berufshaftpflicht Versicherung
kommen, so ist es möglich mit dem Versicherer kostenpflichtig eine Rückwärtsversicherung zu
vereinbaren. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Rechtsanwalt keine Schäden bekannt sind, bzw.
er nicht begründet davon ausgehen kann, in Anspruch genommen zu werden.
Die Mindestdeckungssumme für einen Einzelanwalt beläuft sich auf 250.000 € (vierfach maximiert)
eine Rechtsanwaltsgesellschaft muss eine Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen € pro Anwalt,
mindestens aber 10 Millionen € versichern.
Ab dem 01.08.2022 werden die Mindestversicherungssummen im Rahmen der BRAO-Reform angepasst, so dass bei PartGmbB mit weniger als 10 RAe eine Mindestversicherungssumme von 1.000.000 EUR pro Partner (min. 4.000.000 EUR) ausreichend ist.
Optimal abgesichert mit der Deutsche Juristenpolice
Wählen Sie ein Komplettpaket oder passende Bausteine
Berufshaftpflicht (vorgeschrieben)
Cyber-Versicherung (dringend empfohlen)
Büro-Haftpflichtversicherung (empfohlen)
- Genaue Analyse Ihrer Verträge
- Detaillierte Übersicht bestehender Haftungslücken
- Erweiterter, individueller Versicherungsschutz
- Reduzierte Beiträge